Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) möchte noch vor der BundestagswahlBeitragsentlastungen für die in Beitragsschulden steckenden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) erreichen.
Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland haben sich Beitragsrückstände in Milliardenhöhe bei den Krankenkassen angehäuft. Zu den Nichtzahlern gehören vorrangig Selbstständige und Freiberufler. Ausbleibende Aufträge oder Zahlungsschwierigkeiten von Kunden sind meist der Grund für unterlassene Beitragszahlungen.
Säumniszuschläge von 5 % im Monat für gesetzlich Versicherte lassen den Schuldenberg rasant ansteigen. Mit seinem Gesetzentwurf möchte der Minister gerade diesen als „Wucherzins“ bezeichneten Säumniszuschlag stoppen.
Viel Kritik am Gesetzentwurf
Der Bundesrat befasste sich am 03.05.2013 erstmals mit der geplanten Gesetzesänderung.Kritik wird besonders an der Ungleichbehandlung von Alt- und Neuschuldnern laut, denn die Reduzierung auf ein Prozent Säumniszuschlag soll nur für neue Nichtzahler gelten. Hier sollte gleichzeitig über eine Reduzierung der Forderungen für Altfälle nachgedacht werden. Aber auch ein eventueller Schuldenschnitt zur Senkung der Beitragsschulden muss in die Überlegungen mit einfließen.
Nichtzahler der PKV können ebenfalls laut dem Gesetzentwurf mit einer Entlastung rechnen.Wer mit seinen Beitragszahlungen in Rückstand geraten ist, soll zukünftig in einemNotlagentarif versichert werden. Für den Notlagentarif der PKV ist ein brancheneinheitlicher Beitrag von ca. 100 Euro angedacht. Allerdings werden nur Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen.
Kinder und Jugendliche im Notlagentarif nicht von ärztlicher Versorgung ausschließen
Hamburg kritisiert im Bundesrat die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche bei Zahlungsschwierigkeiten ihrer Eltern ebenfalls in den Notlagentarif rutschen. In einem in der Länderkammer eingebrachten Antrag fordern die Vertreter der Hansestadt daher bessere Leistungen, insbesondere von behinderten und chronisch kranken Kindern. Auch darf der Zugang zu Leistungen der Gesundheitsvorsorge nicht versperrt bleiben.
Weitgehende Kritik gibt es auch an der Finanzierung des Notlagentarifs der PKV, da bis zu 50 % des Beitrages aus den Altersrückstellungen aufgebracht werden soll. Erhebliche Mehrbelastungen im Alter drohen, wenn zur Aufbringung der aktuellen Beiträge im Notlagentarif, die Rückstellungen abgebaut werden.