Mindestverzinsung Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung
Mindestverzinsung Kapitallebensversicherung

Abgesehen von der speziellen Variante der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung, besteht der Ertrag bei der klassischen Kapitallebensversicherung aus zwei Teilen: Die Rendite setzt sich zum einen aus der Mindestverzinsung zum anderen aus der Überschussbeteiligung zusammen. Die Mindestverzinsung wird auch als Garantiezins bezeichnet, welcher von der Bundesbehörde für das Finanzwesen (BaFin) festgelegt wird und derzeit bei 1,75 % liegt. Am Ende der Vertragslaufzeit werden dem Versicherungsnehmer also auf jeden Fall das eingezahlte Kapital sowie die Mindestverzinsung ausbezahlt. Da der Garantiezins von 1,75 % für alle Versicherungsgesellschaften verbindlich ist, können Sie diesen Aspekt beim Vergleich der Anbieter außen vor lassen.

[contact-form-7 id="9687" title="KLV Leadform"]

Kapitallebensversicherung: die Mindestverzinsung wird garantiert

Demgegenüber spielt der Vergleich der prognostizierten Rendite der einzelnen Versicherer bei der Kapitallebensversicherung eine sehr große Rolle. Allerdings sollten Sie diesbezüglich beachten, dass ein Vergleich der Renditen relativ schwierig ist, weil es sich stets nur um Prognosen seitens des Versicherers handelt. Denn im Gegensatz zur Mindestverzinsung ist die kalkulierte Überschussbeteiligung bei der Kapitallebensversicherung nicht garantiert. So kann es in der Praxis vorkommen, dass der Versicherer zwar zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kapitallebensversicherung mit einer Rendite von 7 % geworben hat, in der Praxis dann jedoch nur eine Rendite (inklusive Mindestverzinsung und Überschussbeteiligung) von 4 % erreicht wurde.

Verbindliche Festsetzung der Mindestverzinsung durch die BaFin

Die Begrenzung des Garantiezinses mag auf den ersten Blick fraglich erscheinen, aber sie ist überaus sinnvoll: Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Anbieter von Kapitallebensversicherungen keine Zinsen versprechen, die sie niemals erreichen können. Die verbindliche Festsetzung der Mindestverzinsung durch die BaFin garantiert Ihnen als Versicherungsnehmer, dass sie die bei Abschluss der Kapitallebensversicherung vereinbarte Mindestverzinsung tatsächlich erhalten und beugt einer Insolvenz eines Anbieters von Kapitallebensversicherungen vor.