Die Riester-Rente bietet einiges mehr an staatlichen Zulagen, als viele Sparer wissen. Bei zwei Drittel aller Sparer wird die Riester-Rente nur teilweise oder gar nicht staatlich gefördert. Verbraucherschützer glauben, dass die Sparer überfordert sind. Ebenso wird Kritik an den Banken laut. Deren Beratung sei oft mangelhaft, es ginge ihnen nur um ihre Provisionen, welche sie über die Beiträge der Anleger bekommen würden.
Beiträge für Riester-Rente richtig bemessen
Prinzipiell gibt es nur dann die Zulagen für die Riester-Rente, wenn die Beiträge in ausreichender Höhe eingezahlt werden. Und in viele der Verträge wird schlicht zu wenig eingezahlt, um die volle Förderung von 154,- € pro erwachsener Person und 185,- € bzw. 300,- € pro Kind zu erhalten: Es müssen hierfür 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Sollte jemand weniger als 4 % einzahlen, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Sie bilden jedoch den attraktivsten Teil der Riester-Rente für Normalverdiener.
Für die Beantragung der Zulagen können sich Sparer zwei Jahre Zeit lassen. Sie gelangen natürlich erst nach dieser Beantragung auf das Vorsorgekonto der Riester-Rente und bringen dann Zinsen.
Verlorenes Geld der Riester-Rente
Rund ein Sechstel bis ein Fünftel aller Sparer, die auf Riester setzen, beantragen die Zulagen erst gar nicht (der Zulagenantrag muss beim Anbieter des Vertrages eingereicht werden). Mehr als 40 % der Riester-Sparer zahlen zu wenig ein, um einen Anspruch auf die volle staatliche Zulage zu haben. Insgesamt erhalten daher nur etwa ein Drittel aller Sparer die volle Zulage, weil sie sie a) beantragen und b) auch genügend Beiträge hierfür einzahlen.
Die Schuld machen Verbraucherschützer bei den Anbietern der Riester-Verträge aus, weil deren Beratung in weiten Teilen mangelhaft sei. Das Riester-Konstrukt ist komplex – das hat im Jahr 2011 auch Walter Riester selbst zugegeben. Deshalb müsste die Riester-Rente den Sparern bei Vertragsabschluss gründlich erklärt werden. Doch genau hier liegt das Versäumnis.