Viele Studierende sind in Zeiten von teuren Mieten und Studiengebühren auf das sogenannte BAföG angewiesen. Dank BAföG bleiben ihnen nämlich zeitraubende Nebenjobs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts erspart. Jedoch steht nicht jedem Studenten auch automatisch BAföG zu: Denn die Förderbeträge richten sich (größtenteils) nach dem Elterneinkommen. Überschreitet das anrechenbare Einkommen eine bestimmte Grenze, so bleibt dem Antragssteller sein Anspruch auf BAföG verwehrt.
Riester-Rente wirkt sich positiv auf Elterneinkommen aus
Doch nicht nur für die BAföG-beziehenden Studenten gibt es erfreuliche Nachrichten. Auch können sich all diejenigen, deren BAföG-Antrag abgelehnt wurde, weil knapp die Elterneinkommens-Grenze überschritten wurde, endlich aufatmen:
Wenn ein oder beide Elternteile in Besitz einer Riester-Rente sind, dann wird der monatliche Sparbetrag bei der Berechnung der BAföG-Förderbeträge vom anrechenbaren Elterneinkommen abgezogen. Dies hat natürlich den Effekt, dass die Summe des Elterneinkommens, das beim BAföG angerechnet wird, sich automatisch verringert. Je niedriger also das anrechenbare Elterneinkommen, desto höher fallen die BAföG-Förderbeträge aus.
Dank Riester-Rente mehr BAföG
Dies bedeutet natürlich für Studierende, die bereits einen Förderbetrag bewilligt bekommen haben, dass sich dieser durch die Verrechnung der Riester-Rente erhöht. Außerdem steigt für die Studenten, die knapp die Elterneinkommens-Grenze überschritten haben, die Chance, überhaupt an einen BAföG-Bewilligungsbescheid heranzukommen.
Wer also künftig einen BAföG-Antrag stellt, der sollte seine Eltern dazu veranlassen, unbedingt anzugeben, wie viel sie monatlich für ihre Riester-Rente sparen.