Verbraucher, die noch im Jahr 2011 eine Riester-Rente abschließen, können sich diese ab 60 Jahren auszahlen lassen. Ab 2012 wird das Auszahlungsalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Somit erhöht sich der früheste Auszahlungsbeginn um zwei Jahre.
Verbraucher, die eine Riester-Rente ab 2012 abschließen und sich dennoch die Rente unter der Altersgrenze von 62 Jahren auszahlen lassen möchten, bekommen nicht die volle staatliche Förderung.
Alternativen zur vorzeitigen Altersvorsorge
Wer einen Riester-Renten-Vertrag im Jahr 2011 abschließt, sollte als Versicherungsbeginn ein Datum vor dem 1. April 2012 geltend machen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Versicherungsschein noch im Jahr 2011 ausgestellt wird. Erst dann ist gesichert, dass das 60. Lebensjahr als Auszahlungsbeginn der Riester-Rente möglich ist.
Weitere Änderungen für die Riester-Rente
Für Verbraucher, die einen Riester-Renten-Vertrag ab 2012 abschließen wollen, sinkt die Altersgrenze für einen Vertragsabschluss von 57 auf 52 Jahre. Das heißt, dass Verbraucher ab dem 53. Lebensjahr keinen Anspruch mehr auf den Abschluss einer Riester-Rente haben.
2011 als Chance nutzen
Sollte man mit 57 noch von der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente profitieren wollen, so ist zu empfehlen noch dieses Jahr einen Vertrag abzuschließen.