Das ab August 2013 gezahlte Betreuungsgeld für Eltern, die daheim ihre Kinder erziehen, kann auch in eine private Altersvorsorge gesteckt werden. Infrage kommen aber nur staatlich geförderte Vorsorgeprodukte wie die Betriebs-, die Rürup- oder die Riester-Rente.
Diese Verwendung des Betreuungsgeldes fiel beim Koalitionsgipfel am 05.11.2012 eher nebenher ab, sie passt aber in das Konzept, die private Altersvorsorge zu stärken.
Betreuungsgeld stärkt die Versicherungswirtschaft
Die Versicherer, die schließlich eine Rürup- oder Riester-Rente vertreiben, gehören mithin zu den großen Gewinnern des Koalitionsgipfels. Wenn Eltern ihr Betreuungsgeld künftig tatsächlich in die private Altersvorsorge stecken, verdienen die Assekuranzen kräftig mit, übrigens auch bei der Lebensleistungsrente.
Der Chef des BdV (Bund der Versicherten), Axel Kleinlein, steht der Regelung kritisch gegenüber, die Koalition habe mit ihren Beschlüssen lediglich den Vertrieb der Versicherungsgesellschaften gefördert. Das Betreuungsgeld sei eigentlich dafür gedacht, dass Eltern daheim so viel wie möglich mit ihren Kindern unternehmen.
Damit die private Altersvorsorge zu finanzieren sei eine Zweckentfremdung. Die Koalition hat allerdings beschlossen, dass die Eltern die 100,- € ab August 2013 beziehungsweise 150,- € ab August 2014 gern in eine Betriebs-, Rürup- oder Riester-Rente stecken können.
Wenn sie auf diese Weise private Altersvorsorge mit dem Betreuungsgeld betreiben, legt der Staat sogar noch einmal 15,- € monatlich drauf. Das freut die Versicherer, die ein gutes Geschäft vor Augen haben: Das Betreuungsgeld als staatliche Leistung ist immerhin eine Summe, die garantiert fließt.
Beifall der Versicherer
Dass die Versicherungswirtschaft begeistert ist, verwundert nicht, allerdings gibt es auch stichhaltige Gründe für diese Verwendung des Betreuungsgeldes. Diese werden nicht fadenscheiniger, wenn sie von einem der Gewinner der Regelung vorgetragen werden, dem Sprecher des GDV Hasso Suliak: Immerhin entstehen durch die Kinderbetreuung Versorgungslücken, denn die Eltern verdienen kein Einkommen während der Kinderbetreuung, von dem sie Anteile in die private Altersvorsorge stecken könnten.
Warum also nicht mit dem Betreuungsgeld in eine Riester-Rente investieren? Das erscheint mehr oder weniger logisch und gerecht. Dennoch stehen Verbraucherschützer naturgemäß der Regelung skeptisch gegenüber, sie wittern ein Konjunkturprogramm für die Versicherer.
Gerade die schleppend laufende Riester-Rente könnte auf diese Weise neu belebt werden, vielleicht interessieren sich auch mehr Menschen für eine Rürup-Rente. Eltern sollten allerdings darauf achten, so BdV-Chef Axel Kleinlein, dass sie die Rentenbeiträge auch noch zahlen müssen, wenn das Betreuungsgeld längst ausgelaufen ist.