Zwar war die Riester-Rente in den letzten Monaten einiger Kritik ausgesetzt: Die staatlich geförderte Altersvorsorge würde keine Rendite bringen und am Ende würde nur eine niedrige monatliche Rente ausgezahlt. Jedoch wurden die Verbraucher in keiner der Meldungen darüber aufgeklärt, dass eine Riester-Rente unter Einhaltung einiger weniger Regeln durchaus eine sehr lukrative Rendite abwirft und sich damit nicht nur als Altersvorsorge, sondern auch als Kapitalanlage lohnt.
Riester-Rente und die Rentenhöhe
Letzte Woche haben wir Ihnen in einem ersten Teil bereits drei wichtige Aspekte genannt, auf die Sie in Ihrem Riester-Vertrag achten sollten, um die Möglichkeiten dieser Altersvorsorge optimal ausschöpfen zu können. Nun soll diese Auflistung durch drei weitere Vertragsklausen ergänzt werden:
4. Ein Vorziehen des Rentenbeginns sollte Ihnen vertraglich ermöglicht werden, ohne dass Sie dafür veränderte Rechnungsgrundlagen hinnehmen müssen. Voraussetzung für diese Möglichkeit ist jedoch, dass Sie zum gewünschten Rentenbeginn zumindest über alle eingezahlten Beiträge zzgl. der staatlichen Zulagen verfügen können. Außerdem müssen Sie für einen früheren Rentenbeginn Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (z.B. eine Frührente) oder zumindest das 62. Lebensjahr vollendet haben. Beachten Sie: Je früher Sie sich zur Ruhe setzen, desto weniger Zahlungen erhalten Sie nicht nur aus Ihrer gesetzlichen, sondern auch aus Ihrer Riester-Rente!
5. Genauso muss Ihnen im Vertrag auch ein Hinausschieben des Rentenbeginns ermöglicht werden, ohne dass dies Veränderungen der Rechnungsgrundlagen nach sich zieht. Die Riester-Rente garantiert Ihnen eine sogenannte ‚flexible Rentenphase‘, während der Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen können. Allerspätestens können Sie Ihre Riester-Rente mit 85 Jahren in Anspruch nehmen. Die Rentenhöhe ergibt sich dann auch wieder aus Ihrem Renteneintrittsalter und den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen. Damit fällt die Rentenhöhe mit großer Wahrscheinlichkeit höher aus, je später Sie in Rente gehen.
6. Ihr Riester-Vertrag muss Ihnen das Recht einräumen, dass Sie zum Vertragsablauf 30 % Ihres Riester-Kapitals auf einmal abrufen können. Dementsprechend sinkt aufgrund des verminderten Guthabens dann jedoch auch Ihr Anspruch auf Leistungen aus der Riester-Rente und Sie erhalten als Folge nur noch eine Teilrente. Voraussetzung für diese Regelung ist jedoch, dass die aus dem übrig gebliebenem Riester-Kapital gebildete Teilrente die sogenannte ‚Kleinbetragsrente‘ übersteigt. Eine Kleinbetragsrente bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Rentenhöhe (derzeit) monatlich einen Betrag von 25,55 € nicht erreicht. Liegt die voraussichtliche Teilrente also unter dieser Grenze, können Sie dich Ihre Riester-Rente komplett auf einmal auszahlen lassen.