Die Altersvorsorge durch die Riester-Rente soll natürlich in der Elternzeit keinesfalls unterbrochen werden, nur weil das Budget schmaler ist. Für geförderte Produkte wie die Riester-Rente ist es daher wichtig, die Regeln zu kennen. Staatliche Zulagen werden selbstverständlich auch jungen Eltern gewährt.
Die Auswirkungen auf das Rentenkonto und auf geförderte Produkte
Auf dem Rentenkonto werden Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, als ob Sie in dieser Zeit einen Durchschnittsverdienst hätten. Pro Jahr erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Die Elternzeit löst eine Pflichtversicherung bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung aus, daher stehen Ihnen staatliche Zulagen durch geförderte Produkte wie die Riester-Rente zu. Denn die Pflichtversicherung löst eine unmittelbare Berechtigung ab dem 1. Monat nach Geburt des Kindes aus.
Diese Elternzeit dauert 36 Monate. Staatliche Zulagen durch geförderte Produkte wie die Riester-Rente erhalten Sie auch, wenn sich die Elternzeit durch die Geburt von weiteren Kindern ausdehnt. Die Zeit der Pflichtversicherung innerhalb der Rentenkasse verlängert sich entsprechend der Zahl der nicht genutzten Monate.
Sollten Sie zwei Jahre nach dem ersten das nächste Kind bekommen, verlieren Sie keinesfalls die 12 Monate, die Ihnen durch das erste Kind noch zustehen, sondern sind nach der Geburt Ihres zweiten Kindes nun 48 Monate in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für diese Zeit können Sie auch staatliche Zulagen für die Riester-Rente in Anspruch nehmen.
Der Eigenbeitrag muss eingezahlt werden
Achten Sie darauf, Ihren Eigenanteil zur Riester-Rente zu leisten, wenn Sie diese während der Elternzeit nutzen wollen. Das ist im ersten Jahr der Elternzeit möglicherweise etwas aufwendig aus der Sicht des verringerten Verdienstes, denn der Eigenbeitrag orientiert sich am Vorjahreseinkommen. Von diesem müssen Sie 4 % einzahlen.
Darauf sollten Sie sich als werdende Eltern einstellen, um staatliche Zulagen zu erhalten. Im Jahr nach Ihrer Pause verrechnet sich das dann entsprechend – Sie verdienen wieder mehr, zahlen aber den Beitrag nach dem letzten Jahr der Elternzeit.