Verbraucherkredit-Richtlinie

Kredit-Vergleich
Kredit-Ratgeber: Verbraucherkredit-Richtlinie

Was Verbraucherschützer in Hinsicht auf die Kreditvergabe an Verbraucher durch die Banken schon lange angemahnt haben, wurde mit der Verbraucherkredit-Richtlinie endlich auch als Gesetz verankert. Seit dem 11. Juni 2010 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie“, an die von da an jedes Kreditinstitut gebunden ist. Die deutsche Gesetzgebung lehnte sich damit an eine Richtlinie des Europäischen Parlaments an, die bereits aus dem Jahre 2008 stammt.

Was bedeutet die Verbraucherkredit-Richtlinie für Verbraucher?

Vor Inkrafttreten der Verbraucherkredit-Richtlinie warben die Banken mit einem niedrigen Zins um ihre Kunden. Das wäre nicht zu beanstanden gewesen, wäre dieser Zins auch tatsächlich zur Anwendung gekommen. Dies war aber nur in den seltensten Fällen auch wirklich so. Der Zins, den der Verbraucher tatsächlich zahlen musste, war in den meisten Fällen höher als in der Werbung angepriesen. Oftmals wurden die Kreditnebenkosten gar nicht erst erwähnt bzw. gingen für den Verbraucher unsichtbar im Effektivzins unter.

Gegen diese Praktiken geht die Verbraucherkredit-Richtlinie an. Damit soll für den Verbraucher ersichtlich und verständlich sein, wie viel ihn der Kredit letzten Endes tatsächlich kostet.

Anforderungen der Verbraucherkredit-Richtlinie an die Kreditinstitute

Die Verbraucherkredit-Richtlinie sieht daher vor, dass nicht mehr der niedrigst mögliche Zins beworben werden darf. Künftig müssen die Banken bei ihrer Werbung einen sogenannten zwei-Drittel-Zins angeben. Das bedeutet, dass mindestens zwei von drei Verbrauchern ihren Kredit zu diesem beworbenen oder zu einem niedrigeren Zins erhalten haben. Ziel dieser Vorgabe der Verbraucherkredit-Richtlinie ist es, der Werbung mit unrealistischen Niedrigzinsen einen Riegel vorzuschieben.

Weiterhin werden die Banken verpflichtet, den Sollzins anzugeben. Das heißt, die Banken müssen offenlegen, auf welchem Zinssatz ihr Angebot basiert. Den Verbrauchern soll es damit leichter gemacht werden, die Angebote verschiedener Banken miteinander zu vergleichen.

Auch hinsichtlich der anfallenden Nebenkosten stellt die Verbraucherkredit-Richtlinie konkrete Anforderungen an die Kreditinstitute. Schon vor Unterzeichnung eines Kreditvertrages muss der Verbraucher über alle Kosten informiert werden, die im Falle eines Vertragsabschlusses auf ihn zukommen. Das heißt, dass auch die Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren vorab dem Verbraucher mitgeteilt werden müssen. Außerdem sind die Banken laut Verbraucherkredit-Richtlinie verpflichtet, ein Rechenbeispiel mit Angabe des Kreditbetrages sowie des Zwei-Drittel-Zinses zu erstellen.

Die Verbraucherschützer erhoffen sich, dass durch die Verbraucherkredit-Richtlinie die Kreditvergabe sowie die Höhe der sich daraus ergebenden tatsächlichen Belastung für den Verbraucher transparenter werden und er so auch die Möglichkeit nutzen kann, Kreditangebote nicht nur in Deutschland sondern innerhalb der gesamten Europäischen Union zu vergleichen.