Die Riester-Rente ist nach Auffassung ihres Erfinders, des Ex-Bundesarbeitsministers Walter Riester (1998 – 2002 im Ministeramt) zu kompliziert gestaltet, sie überfordere die Bürger. Walter Riester würde sie daher gern ändern. Inzwischen ist er nicht mehr zufrieden mit der Konstruktion der doch von allen Seiten hochgelobten, millionenfach genutzten Form der Altersvorsorge.
Aus aktuellem Anlass
Dabei ist das Gesetz zur Förderung der Altersvorsorge nach wie vor unumstritten. Walter Riester ist nur empört, weil Hunderttausenden Sparern ohne Vorwarnung die Förderberechtigung abgesprochen worden war. Zulagen wurden daraufhin urplötzlich gestrichen und auch zurückgefordert. Walter Riester äußerte sich gegenüber dem Focus: “So geht das nicht”, sagte er. Betroffene sollten die Möglichkeit erhalten, fehlende Beiträge nachzuzahlen. Die Zulage wäre zu retten, die Förderberechtigung womöglich auch. Eine technische Neuerung hatte die Überprüfung der Riester-Rente bei den Betroffenen ausgelöst. Eine neue Software hatte von Sparern sämtliche Daten überprüft, dabei war aufgefallen, dass vielen von ihnen die Förderberechtigung laut Gesetz nicht zustehe. Geprüft worden war das von der Zulagenstelle, die der Deutschen Rentenversicherung angegliedert ist. Die Prüfung hatte das Bundesfinanzministerium angewiesen und ebenso die Rückbuchungen veranlasst.
Keine Erschleichung von Förderungen
Die meisten Riester-Sparer haben keinesfalls vorsätzlich betrogen. Sie kannten schlicht das Gesetz zur Altersvorsorge nicht gut genug. Dieses schreibt vor, dass derjenige, der eine auf eine Riester-Rente spart, jede Geburt, jeden Umzug und jede Gehaltserhöhung melden muss. Nach dem Focus-Interview mit Walter Riester sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums eine umgehende Prüfung der Vorgänge zu. Walter Riester bleibt hingegen bei seiner Auffassung: “Das Gesetz ist zu kompliziert.” Der Vorgang ist allerdings nicht völlig neu. Die zentrale Zulagenstelle in Brandenburg an der Havel prüft alljährlich die Zulagen und bucht im Zweifelsfall zurück, zwischen 2002 bis 2007 geschah das 1,5 Millionen Mal. Insgesamt 500 Millionen Euro wurden damals zurückgeholt. Der häufigste Grund: Sparer haben ihren Vertrag gekündigt. In diesem Fall ist die Rückbuchung rechtens.