Die Bundesregierung möchte mit einer Gesetzesänderung bei der Riester-Rente für Klarheit sorgen. Für viele Bezieher der Riester-Rente war es bisher schwierig zu erkennen, ab wann sie einen Beitrag bezahlen müssen, um die Zulagen zu erhalten. Die Bundesregierung möchte dieser Unklarheit entgegenwirken, indem sie zukünftig einen jährlichen Sockelbeitrag in Höhe von 60,- € von allen Beziehern der Riester-Rente als Voraussetzung für die Zulagen verlangt.
Übersicht über die Riester-Förderung
Riester-Sparer erhalten eine Grundzulage von 154,- € pro Jahr, die sich mit der Geburt eines Kindes noch einmal steigert. Junge Arbeitnehmer unter 25, die sich zum Riester-Sparen entschließen, erhalten eine Zusatzprämie von 200,- €.
Beiträge: die bisherige Situation
Vor der Einführung des Sockelbeitrages gab es unterschiedliche Zugänge zum Bezug der Zulagen und die Situation gestaltete sich sehr verworren. So sind Personen, die verheiratet und nicht berufstätig sind sowie über den Ehepartner Anspruch auf die Zulagen erheben, eigentlich von der Beitragspflicht befreit. Doch mit der Geburt eines Kindes werden im Zuge der Veränderung des Versicherungsstatus Beiträge fällig, um weiterhin die Zulagen der Riester-Rente beziehen zu können. Viele Bezieher der Riester-Rente sind zu wenig über diesen Sachverhalt informiert und mussten deshalb in der Vergangenheit oftmals zu Unrecht angeforderte Zulagen zurückzahlen.
Was der Sockelbeitrag bewirken soll
Um diese Verwirrung bei der Riester-Rente zu beenden und für klare Verhältnisse zu sorgen, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, eine einheitliche Regelung für alle Bezieher der Riester-Rente zu schaffen. Jeder, der die Riester-Rente bezieht, muss in Zukunft einen Sockelbeitrag von 60,- € bezahlen, um als förderberechtigt zu gelten. Es gibt auch die Möglichkeit, einen höheren Beitrag als die 60,- € Sockelbeitrag zu bezahlen – maximal sind 1946,- € jährlich möglich. Für Bezieher der Riester-Rente ist das insofern ein Vorteil, da nämlich mit dem höheren Beitrag auch eine höhere Rente einhergeht. Mit Beginn des Jahres 2012 tritt die Neuregelung der Riester-Rente in Kraft.