Wenn ein Verbraucher bei seiner Bank einen Kredit abschließen möchte, dann wird ihm auch in der Regel eine Restschuldversicherung angeboten. Sie gilt als Absicherung des Kredits und soll die Bank davor schützen, dass im Falle eines Versicherungsfalls die weitere Tilgung gefährdet oder sogar unmöglich wird. Allerdings schützt die Restschuldversicherung auch den Darlehensnehmer vor einer Zahlungsunfähigkeit.
Eine Restschuldversicherung umfasst mehrere Risiken
Die Restschuldversicherung umfasst die Risiken Tod, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Sie ist nicht im Kredit integriert, sondern vielmehr handelt es sich dabei um einen gesonderten Vertrag, den die Bank im Rahmen der Kreditvergabe anbietet. Sie arbeitet mit bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen, so dass der Kreditnehmer innerhalb des Vertrages nur die Möglichkeit hat, die Restschuldversicherung anzunehmen oder abzulehnen. Jedoch hat er die Wahl, innerhalb der Risiken auszuwählen. Selbstverständlich wird von der Bank suggeriert, dass es zweifelsohne sinnvoll wäre, das komplette Spektrum abzusichern. Allerdings gibt es für den Verbraucher einige Dinge zu beachten.
Eine Restschuldversicherung zahlt nicht grundsätzlich in jedem Fall
Auch wenn die Restschuldversicherung einspringen soll, wenn der Kreditnehmer aus unvorhergesehenen Gründen die monatliche Rate nicht mehr aufbringen kann, so sieht es in der Realität doch anders aus. Denn es gibt genügend Fälle, in denen eine Deckung nicht vorhanden ist. Dazu zählt beispielsweise, dass in den ersten drei Monaten des Vertrages keine Übernahme der Restschuld erfolgt. Darüber hinaus kommt die Restschuldversicherung bei einer Arbeitslosigkeit nur in den ersten zwölf Monaten auf. Danach wird der Kredit nicht mehr weiter gezahlt.
Welche Alternativen stehen dem Kreditnehmer zur Verfügung?
Eine Ablehnung des Kredits, nur weil der Abschluss der Restschuldversicherung vom Verbraucher ausgeschlossen wurde, darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen. Denn im Allgemeinen ist schon lange bekannt, dass die Restschuldversicherung, die direkt mit dem Darlehen angeboten wird, die Kreditrate übermäßig verteuert und daher nicht immer die beste Lösung sein kann.
Bei einem herkömmlichen Darlehen kann möglicherweise bereits eine Risikolebensversicherung völlig ausreichend sein, die nur einen Bruchteil von dem kostet, was die Restschuldversicherung ausmachen würde.
Allerdings sieht es bei der Immobilienfinanzierung schon wieder sehr viel anders aus. Denn hierbei handelt es sich um eine langfristige Finanzierung mit einer hohen Darlehenssumme. In solch einem Fall sollte unbedingt an die Angehörigen gedacht werden, die für im Falle des Todes unbedingt abgesichert sein sollten.
Da niemand dazu verpflichtet ist, bei der kreditgebenden Bank die Restschuldversicherung abzuschließen, ist vorab ein Vergleich anzuraten, bei dem nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen genauestens unter die Lupe genommen werden sollten.