Im nächsten Jahr wird die Rürup-Rente noch attraktiver. Ab Januar 2012 wird der steuerlich absetzbare Höchstbetrag von derzeit 72 % auf 74 % der eingezahlten Beiträge angehoben. Maximal ist damit für 2012 ein Sonderausgabenabzug von 14.800,- € für Alleinstehende bzw. 29.600,- € für Verheiratete möglich – dies entspricht 74 % vom Höchstbetrag für Alleinstehende (20.000,- €) bzw. für Verheiratete (40.000,- €).
Der verbesserte Steuervorteil der Rürup-Rente ist natürlich keine Sensationsmeldung – der absetzbare Höchstbetrag steigt jedes Jahr um 2 %, bis er im Jahr 2025 zu guter Letzt 100 % von 20.000,- bzw. 40.000,- € erreicht haben wird. Die Rürup-Rente wird somit von Jahr zu Jahr interessanter: Führten 2005 nur 60 % der eingezahlten Beiträge in eine Rürup-Rente zu einem Steuervorteil, so sind es 2012 nun schon ganze 74 %.
Keine Förderung verschenken – besser heute als morgen einsteigen!
Es lohnt sich also mehr denn je, eine Rürup-Rente abzuschließen, denn der Steuervorteil wird in den nächsten Jahren noch weiter wachsen. Ohnehin ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Altersvorsorge zu beginnen, denn je länger Sie sparen, desto höher wird Ihre spätere Rente ausfallen. Aber auch dann, wenn Sie nicht mehr lange im Berufsleben stehen, kann es sinnvoll sein jetzt noch eine Rürup-Rente abzuschließen, denn die spätere Besteuerung der Rentenzahlungen hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Erst bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 muss die Rente zu 100 % versteuert werden – bei einem Renteneintritt im Jahr 2020 sind es hingegen nur 80 %.
Die Förderung der Rürup-Rente – ein Geschenk vom Staat
Vor allem Selbständige und Freiberufler profitieren von der Rürup-Rente, da sie – von bestimmten Berufsgruppen abgesehen – keinen Zugang zum System der gesetzlichen Rentenversicherung haben und damit auch keine Riester-Rente abschließen können. Mit der Rürup-Rente erhalten seit 2005 auch Selbständige eine Förderung vom Staat – zwar nicht in Form einer Zulage, aber als Steuervorteil, der umso höher ausfällt, je höher das Einkommen und damit der persönliche Steuersatz ist. Auch als Angestellter können Sie die staatliche Förderung der Rürup-Rente nutzen, wenn Sie den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs noch nicht voll ausgeschöpft haben.